§ 32
Notwehr(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
mfg ralf
Stimmt schon alles rein Rechtlich gesehen, aber auch für einen Mord aus Notwehr gehts meist in den Knast, die Strafe ist nur viel milder als bei Vorsatz oder Unfällen. Es bleibt aber die Tatsache das du einen Mord begangen hast, du hast einen Menschen getötet, klar, sicher, er wollte dich töten, aber war es wirklich zwingend nötig für dein Überleben ihn zu töten, gab es keine anderen Optionen die man hätte vorher ausprobieren können?
Notwehr passiert meist aus der Instanz, ein Gegner zieht ein Messer du wärst es ab und schon steckt es in seinem Bauch, er stirbt und nunn muss die Sachlage geklärt werden in wie fern es Notwehr war und ob es vermeidbar gewesen wäre.
Nur in seltenen Fällen wo die Notwehr zu 100% bewiesen ist ist ein Freispruch ohne Gefängnissaufenthalt möglich.
Mord bleibt Mord, auch in Notwehr.
Natürich kann man als "Opfer" der Notwehr auch andere Massnahmen bekommen, man ist ja warscheinlich nicht mit der absicht rausgegangen diesen Menschen zu töten, er war es ja der der die Waffe gezogen hat, danach ist es halt passiert, also kein Vorsatz.
Notwehr passiert für den Angegriffenen meist in einer Instanz und in dieser handelt er auch, meist mit späteren psyhischen Folgen, immerhin ist es schwer einen Mord zu verkraften, das man einen Menschen umgebracht hat, man kann ihm in den Gedanken noch so oft die Schuld geben, das eigene Gewisen sieht die Sache etwas anders, Psychiatrische Behandlung ist daher unermesslich.