Schwertfisch
Gast
Heimtückisch vor nem Streit erfüllt ein Mordmerkmal. "Heimtückisch nach nem Streit" ist ein Widerspruch in sich: Manche Gerichte sehen das Mordmerkmal der Heimtücke nicht als erfüllt an, wenn es unmittelbar zuvor einen heftigen Streit gab - u. U. kann also der im Grunde selbe Sachverhalt zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen.
Bei Deinem bemühten Konstrukt sprachst DU von heimtückisch, nicht ich. Entweder ist er nun HEIMTÜCKISCH oder ein AFFEKT. Und "heimtückisch nach einem Streit" ist keineswegs ein Widerspruch, solange Du nicht sagst, wie viel ZEIT seit dem Streit vergangen ist.
Ich finde, bei einem Urteil, das zu einer Strafe führt, sollte weniger die Schuld des Täters im Vordergrund stehen als vielmehr die Wiederholungsgefahr.
Was Du so findest...
Daher würde ich den Mord als Straftat abschaffen und alle Tötungen (soweit nicht bereits Notwehr/-hilfe, Abtreibung, ect.) als Totschlag behandeln - mit der Folge, dass das Gericht einen größeren Einfluss auf die Strafdauer hat als bisher.
Die "Folge" macht keinen Sinn.
Dadurch hoffe ich, werden Strafen eher nach der individuellen Gefahr bemessen, die von dem Täter ausgeht und (ganz nebenbei) hat noch die individuelle Schuld und die Schwere der Tat einen Einfluss auf die Strafe. Ob man diesen Straftatbestand dann "Mord", "Totschlag", "postnatalen Schwangerschaftsabbruch", "Tötung" oder "Lebensbeendung" nennt, ist mir dann scheißegal.
"Schwere der Schuld" hat bereits einen maßgeblichen Einfluss auf die Strafdauer. Strafen werden bereits nach der "individuellen Gefahr" bemessen, soweit sowas überhaupt messbar ist. Du redest wirklich nur Stuss.