allerdings aufgrund eines Gesetzes, und somit ist der Eingriff rechtmässig.
Die Grundrechte sind dafür da, dich vor den Gesetzen zu beschützen.
Art. 2 (2) S. 3 GG kennt zwar die Einschränkung durch Gesetze, das bezieht sich aber eher auf die Unverletzlichkeit der Freiheit, auf die zum Beispiel aufgrund des Strafrechts eingegriffen werden kann. Bezüglich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bezieht sich die Gesetzeseinschränkung vor allem auf die Notfallbehandlung von Patienten, denn jede medizinische Behandlung stellt eine Körperverletzung dar.
Außerdem wird bei Abtreibungen die körperliche Unversehrtheit des ungeborenen Kindes in weit erheblicheren Maße "tangiert".
Embryonen sind keine Menschen, vgl. § 1 BGB.
ich glaube jetzt wirklich es hackt! Die Beschneidung von Mädchen stellt eine wirkliche Genitalverstümmelung dar, die durch absolut gar nichts zu rechtfertigen ist. Der Gesetzentwurf beinhaltet diese Formulierung mit voller Absicht um daran erst gar keinen Zweifel aufkommen zu lassen.
Keinen Zweifel aufkommen lassen kann man nur, wenn man Beschneidung verbietet.
Wenn nur die Beschneidung von Jungen straffrei bleibt (btw: Was macht das Gesetz überhaupt im BGB? Gehört wenn schon ins StGB!), dann wird ein Neugeborener bestraft, weil er einen Schniepel hat. Das entspricht nicht dem Gleichheitsgebot! Die Gesetzesformulierung ist schlicht und ergreifend "unsauber". "Sauber" wäre es gewesen, wenn die Beschneidung der Vorhaut straffrei wäre. Dann dürfte man z. B. auch bei Hermaphroditen die Vorhaut beschneiden, nach Gesetzesvorschlag müsste man erst - z. B. durch eine ebenfalls umstrittene und mMn verwerfliche - geschlechtsklarstellende Operation festlegen, ob man Junge oder Mädchen vor sich hat.
Das wird leider schneller zum Gesetz, als von intelligenten Menschen gewünscht, wird dann aber vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern...
Aus bekannten und schon genannten Gründen.
Wie gesagt, ein Beschneidungsgesetz ist immer verfassungswidrig. Das gerechteste Urteil könnte das BVerfG am ehesten durch Münzwurf treffen. Vor allem wäre das wohl die kürzeste Urteilsbegründung der bundesdeutschen Rechtsgeschichte.
Eigentlich schon den das Leben eines Kindes beginnt mit der befruchteten Eizelle.
Nach der selben Argumentation dürfen Tumorzellen nicht entfernt werden. Und du mähst bestimmt auch nie deinen Rasen.
Embryonen und junge Föten sind noch keine Kinder! Die Frage ist strittig, ab wann man von menschlichem Leben sprechen kann. Der Gesetzgeber hat in § 1 BGB eine simple Legaldefinition getroffen: Menschliches Leben beginnt ab der Geburt, bestimmte Rechtsansprüche können ab der Geburt verwirklicht werden, wenn ihre Voraussetzungen zwischen Befruchtung und Geburt eingetreten sind, insbesondere wichtig im Erbrecht, wenn der Erblasser stirbt, während der Erbe noch im Mutterleib ist (d. h. er ist ein Nasciturus).
Ich denke, für das Abtreibungsrecht ist mit 12 Wochen ein halbwegs guter Kompromiss gefunden. Bis maximal zur 17. Woche könnte man das ausreizen, danach bildet sich das Zentrale Nervensystem und die ersten Gehirnzellen sind mit Körperzellen verbunden.
bestätigt wird dies noch durch den Staat und die Religion
Aber nicht durch meinen Staat. Da ich keine Religion habe, interessiert mich das nicht. Die Wissenschaft sagt, bis zu 9. Woche liegt ein Embryo vor, danach ein Fötus, ab der Geburt ein Säugling ect. Ab wann aber ein "Mensch" vorliegt, sagt die Wissenschaft nie.