Hat der Kindergarten hier auch Samstags auf?
Wo zum !§#$%&? ist es Mobbing, wenn man Blitze in einem Spiel auf einen Spieler wirkt.man munkelt, das hier einige nicht wissen was sie tun ,
DEr Auf-ruf zum Flash-mobbing ist eine Straftat , behauptet das Gesetzbuch ..
und Mitläufer sollen wohl genauso hart bestarft werden , wie der / die Aufrufer.
und das soll sich wohl nicht nur auf das Game hier beschränken , sondern ganz Real, so behaupten jedenfalls Rechtsanwälte.
Nennen wir es Vertreibung des Geistes aus seinem Wald ^^Wo zum !§#$%&? ist es Mobbing, wenn man Blitze in einem Spiel auf einen Spieler wirkt.
Meine Güte lern erst mal deutsch, und bist du nicht der, der nur ieo's macht? (kann ich nicht beurteilen, ich höre nur immer wieder davon)Bubble meine kleine mit dir Spielt wohl keine.
Wie läuft es mit deinen Grepolis Freund seht ihr euch auch?
Oder nur in Skype?
Was du hier so schreibst sehe ich du hast überhaupt kein Plan und dann bist du noch Team Mietglied was geht da ab bitte.
Kannst ja mal auf Empo gehen und die stats an schauen dieser Spieler hat nicht ein Angriff auf ein Aktive Spieler gemacht.
Ich möchte euch nochmals bitte hier alle mit zu machen denn so kann das mit diesen Typ nicht weiter gehen.
es ---->>> geht--->>> insbesondere um den AUFruf, und derer die diesem folgen .Du willst jemanden anzeigen weil er dich geblitzt hat
Daumen hoch mein Freund
Danke, dass du gerade zugegeben hast, dass waldgeist selfbasht Deine Argumentation stärkt nicht gerade eure Position.nach deutschtem Recht muss die Schuld bewiesen werden , niemand muss sein Unschuld beweisen
Mensch heul doch nicht rum. Das ist ein Kriegsspiel und es ist unsere Taktik ihn von der Welt zu treiben in dem wir blitzen, weil uns seine Strategie nicht gefällt. Also heul wo anders rum. Oder beweise uns das er diese Taktik nicht benutzt.§ 187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.