Das kann ich mir jetzt mal gar nicht vorstellen
Brechen wir es doch mal auf die einfachsten Parameter herunter:
Ein von einer Firma GmbH in diesem Falle (nicht Privatperson) veräußertes Gut entspricht nicht der Kaufbeschreibung. Trotzdem hat der Käufer keine Rechte?
Kannste mir nicht erzählen, Qualle, Sorry!
Wenn MediaMarkt eine PS4 verkauft und behauptet, dass diese 8k Videos darstellen kann, willst du dann MediaMarkt darauf verklagen eine PS4 zu verschicken die 8k Videos darstellen kann?
Bei einen normalen Kaufvertrag würde lediglich eine Anfechtung des Vertrags in Frage kommen, wegen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft. Natürlich kämen theoretisch noch eine Reihe von anderen Punkten wie Betrug in Frage, aber diese lassen sich relativ schnell ausschließen.
@19LEX Das ist falsch. Nach 356 BGB kann ein Widerruf beim Kauf virtueller Güter ausgeschloßen werden.
> (5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert. <
https://dejure.org/gesetze/BGB/356.html
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass InnoGames das Widerrufsrecht genauso ausschließt.
PS: Der Begriff versteckter Mangel ist sicherlich nicht der Fachausdruck. Juristisch gesehen existiert dieser Begriff nämlich gar nicht. Das ist nur ein umgangssprachlicher Begriff
PPS: Ein Sachmangel ist folgendes. Kann ich hier aber nicht erkennen.
http://www.recht-finanzen.de/contents/1208-wann-liegt-beim-kaufvertrag-ein-sachmangel-vor
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