FlameSlayer
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Das Kalifat ist ein einzigartiges politisches System, dessen Ideologie der Islam ist und das mit keiner der heutigen muslimischen Regierungen irgendeine Ähnlichkeit aufweist. Es ist ein Herrschaftssystem mit einem Verständnis von Staatsbürgerschaft, das weder nach ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht oder Glauben geht und sich jeglicher Unterdrückung religiöser oder ethnischer Gruppen entgegenstellt.
Allah (s.w.t.) spricht im Qur’an:
"Ihr Menschen, Wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander erkennen möget. Wahrlich, vor Allah ist von euch der Angesehendste, welcher der Gottesfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig." (49:13)
Nicht-Muslime haben im Kalifat den Status eines Dhimmi (Schutzbefohlenen), der sämtliche Bürgerrechte genießt. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) sagte: "Wer einem Schutzbefohlenen Leid zufügt, so bin ich sein Gegner. Und wessen Gegner ich bin, dessen Gegner werde ich am Tage der Auferstehung sein." (Von Al-Khatib über Ibn Mas’ud überliefert, ebenso im „Kanz al-Ummal“)
Auch sagte er (s.a.s.): "Wer zu Unrecht einen Mu’ahid (Nichtmuslime, mit denen der Staat Verträge geschlossen hat) tötet, wird nicht den Duft des Paradieses vernehmen, obwohl sich sein Duft über eine Distanz von vierzig Reisejahren erstreckt." (Im Hadith-Buch von Ahmed überliefert)
Imam Al-Qarafi (großer Rechtsgelehrter des Islam) fasste die Verantwortlichkeiten des Kalifats gegenüber den Schutzbefohlenen wie folgt zusammen: "Es ist der Muslime Verantwortlichkeit gegenüber den Leuten der Dhimma, sich um ihre Schwachen zu kümmern, für die Armen Sorge zu tragen, den Hungrigen Nahrung zukommen zu lassen, Kleidung zu verteilen, mit ihnen höflich umzugehen und Unrecht, das von ihnen ausgeht, zu dulden, selbst wenn der Muslim die Oberhand hätte. Auch müssen die Muslime sie mit Höflichkeit in ihren Angelegenheiten beraten und sie vor jeglicher Person beschützen, die ihnen oder ihrer Familie was anhaben möchte oder ihnen ihr Eigentum zu rauben trachtet oder sie in ihren Rechten beschneidet."
Die Rechte von Nichtmuslimen sind gesetzlich – wie oben dargestellt - in der Shari’a (Islamisches Recht) verankert und können nicht durch Gesetzesreformen oder durch die Willkür einer Regierung entkräftet werden. Dies gewährt den Nichtmuslimen Geborgenheit und Sicherheit; ohne zu fürchten, sie könnten früher oder später ihre Rechte verlieren.
Die Regierung
Der Kalif - das Oberhaupt des Staates - und seine Regierung sind sich der Tatsache bewusst, dass sie im Jenseits Rechenschaft werden ablegen müssen und halten sich somit strikt an das Gesetz. Dieses Bewusstsein und der tiefgründige Iman werden vertrauenswürdige, verantwortungsvolle Politiker hervorbringen und nicht solche, die sich nicht an ihr Wort halten. Die Auswahl richtet sich mehr nach ihren Verdiensten als nach politischen Vorzügen. Da Menschen nun mal Menschen sind, kann auch ein Regierungsmitglied Fehler machen oder gar Verbrechen begehen. Aus diesem Grunde gibt es eine wirksam greifende und unabhängige Einrichtung, die die Herrscher zur Rechenschaft ziehen kann – das sogenannte Gericht für Staatsvergehen (Mazalim-Gericht). Es hat die Befugnis, den Kalifen und jeden anderen Regierungsangehörigen anzuklagen und notfalls abzusetzen, falls der Herrschaftsvertrag gebrochen oder Unrecht begangen wird.
Eine beratende Institution gehört zum Staatsapparat. Das Repräsentantenhaus bzw. die Ratsversammlung (Majlis asch-schura) wird sowohl in der Hauptstadt als auch in sämtlichen Provinzen des Kalifats vorhanden sein. Es setzt sich aus Männern und Frauen aller religiösen und ethnischen Gruppierungen zusammen, die im Staate vertreten sind. Nicht-muslimischen Repräsentanten ist ein Sitz sicher, sodass sie die Bedenken ihrer Gemeinde vortragen können. Sie werden nicht dazu genötigt, einen Eid abzulegen, der ihrem Glauben widerspricht, nur um Mitglied des Hauses werden zu können. Einzige Bedingung ist für sie, den Regeln des Hauses und dem Sprecher Folge zu leisten. Anders als in einer Demokratie handelt es sich bei der Repräsentantenhaus im Islam nicht um eine gesetzgebende Gewalt bzw. Institution. Die für die Regierung verbindlichen Entscheidungen, die das Haus fällt, sind lediglich jene, die mit der praktischen Umsetzung von Regierungsanliegen zu tun haben und solche, die mit der Absetzung von Regierungsbeamten in Verbindung stehen.
Im Gegensatz zum institutionellen Rassismus, der im Öffentlichen Dienst z.B in England und anderen westlichen Ländern vorherrscht, werden Zivilbedienstete im Kalifat anhand ihrer Fähigkeiten ernannt und nicht anhand von Geschlecht, Rasse oder Glauben. Nicht-Muslime werden dahingehend motiviert, dem Öffentlichen Dienst beizutreten und sich mit ihren jeweiligen Eigenschaften und Erfahrungen für den Islamischen Staat einzusetzen. Als einst die Juden im 15. Jahrhundert aus Europa vertrieben wurden, hieß das Kalifat sie willkommen und sie trugen ihren Teil bei, so wie sie es auch im künftigen Kalifat tun werden. Jüdische Physiker der Schule von Salanca wurden in den Dienst des Kalifen gestellt und vielerorts war das Glasmacher- und Metallhandwerk ein jüdisches Monopol. Mit ihren Fremdsprachenkenntnissen waren sie die größten Konkurrenten der Venezianischen Händler. Diese Umstände trieben den Osmanischen Kalifen Sultan Bajazet II. - in Bezug auf die Vertreibung der Juden durch Ferdinand, dem Katholischen König Spaniens - zu sagen: "Wie kann man diesen Ferdinand 'weise' nennen, wo er doch seine Ländereien hat verarmen lassen, um im Gegenzug meine zu bereichern?"
Das Rechtssystem
Der Kalif ist von der strafrechtlichen Verfolgung nicht ausgenommen, ebenso wenig sein Kabinett. Bei Verstoß gegen das Gesetz werden sie einem Richter vorgeführt werden. Der Richter wird ohne jegliche Rücksicht auf ihr Amt oder sonstige Stellung urteilen. Sogar der Kalif kann angeklagt und nötigenfalls seines Amtes enthoben werden, sollte er gegen seinen Herrschaftsvertrag (Bai’a) verstoßen.
Das Kalifat kann kein "habeas corpus" (lat. für: du sollst den Körper haben; Bezeichnung für im Mittelalter nicht beschränkte königliche Haftbefehle z.B in England) durch Internierung seiner Bürger verhängen. Es wird auf dem Wege des Abdullah Ibn Zubayr im Hadithbuch von Abu Dawud überliefert: "Der Gesandte Allahs hat angeordnet, dass die beiden Streitparteien vor einem Richter sitzen sollen." Deswegen muss jeder Staatsbürger – ob Muslim oder Nichtmuslim – vor ein Gericht gestellt und sein Anliegen von einem Richter untersucht werden.
Die erforderliche Beweislast, um vor einem Islamischen Gericht für eine Straftat verurteilt zu werden, wiegt weit höher als z.B in England oder westlichen Ländern. Beispielsweise sind Indizienbeweise nicht zulässig und nur vertrauenswürdige Zeugen, Muslime wie Nichtmuslime, dürfen Zeugnis ablegen. Viele Justizirrtümer sind z.B in Britannien aufgrund fehlerhafter forensischer Beweise (Birmingham six trial) oder verurteilter Krimineller, die in den Zeugenstand treten durften, geschehen. Geständnisse werden untersucht, um sicherzustellen, dass sie nicht unter Folter oder sonstigem Zwang gemacht wurden. Gegenwärtig jedoch werden z. B. in England Geständnisse, die im Ausland unter Folter erzwungen wurden, in besonderen 'Terrorismusfällen' vor Gericht anerkannt.
Vor dem Islamischen Gericht herrscht die Unschuldsvermutung und es obliegt dem Kläger, die Beweise für seine Anschuldigung zu erbringen. Dieser juristische Grundsatz kann nicht einfach vom Herrscher übergangen werden, wie beispielsweise Tony Blair dies durch die Einführung von "summary offences" (strafbare Verfehlungen, die in der Regel ohne "indictment", also nicht vor einer Jury abgeurteilt werden) zu tun gedachte. Bei Al-Baihaqiy wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: "Die Beweislast obliegt dem Kläger, und der Eid obliegt demjenigen, der die Klage negiert."
Bezüglich des Richtens zwischen Leuten der Schrift (Juden und Christen) sagt Allah (s.w.t.) im edlen Qur'an Folgendes:
"[…] richtest du aber, so richte zwischen ihnen in Gerechtigkeit. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten." (5:42)
All diese rechtlichen Prinzipien kamen vorbildlich im 7. Jahrhundert im berühmten Gerichtsprozess zur Anwendung, in dem es um den Kalifen Ali (r.a.) und einem seiner jüdischen Bürger ging. Der Jude hatte Ali (r.a.) seinen Schild gestohlen, sodass Ali (r.a.) die Sache vor Gericht brachte und seinen Sohn als Zeugen vorbrachte. Der Richter urteilte zuungunsten Alis - obwohl er das Staatsoberhaupt war -, mit der Begründung, dass ein Sohn für einen Vater vor Gericht kein Zeuge sein kann. Als der Jude solche Gerechtigkeit am eigenen Leibe erfuhr, gab er freiwillig zu, dass er den Schild gestohlen hatte und nahm den Islam an.
Allah (s.w.t.) spricht im Qur’an:
"Ihr Menschen, Wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander erkennen möget. Wahrlich, vor Allah ist von euch der Angesehendste, welcher der Gottesfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig." (49:13)
Nicht-Muslime haben im Kalifat den Status eines Dhimmi (Schutzbefohlenen), der sämtliche Bürgerrechte genießt. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) sagte: "Wer einem Schutzbefohlenen Leid zufügt, so bin ich sein Gegner. Und wessen Gegner ich bin, dessen Gegner werde ich am Tage der Auferstehung sein." (Von Al-Khatib über Ibn Mas’ud überliefert, ebenso im „Kanz al-Ummal“)
Auch sagte er (s.a.s.): "Wer zu Unrecht einen Mu’ahid (Nichtmuslime, mit denen der Staat Verträge geschlossen hat) tötet, wird nicht den Duft des Paradieses vernehmen, obwohl sich sein Duft über eine Distanz von vierzig Reisejahren erstreckt." (Im Hadith-Buch von Ahmed überliefert)
Imam Al-Qarafi (großer Rechtsgelehrter des Islam) fasste die Verantwortlichkeiten des Kalifats gegenüber den Schutzbefohlenen wie folgt zusammen: "Es ist der Muslime Verantwortlichkeit gegenüber den Leuten der Dhimma, sich um ihre Schwachen zu kümmern, für die Armen Sorge zu tragen, den Hungrigen Nahrung zukommen zu lassen, Kleidung zu verteilen, mit ihnen höflich umzugehen und Unrecht, das von ihnen ausgeht, zu dulden, selbst wenn der Muslim die Oberhand hätte. Auch müssen die Muslime sie mit Höflichkeit in ihren Angelegenheiten beraten und sie vor jeglicher Person beschützen, die ihnen oder ihrer Familie was anhaben möchte oder ihnen ihr Eigentum zu rauben trachtet oder sie in ihren Rechten beschneidet."
Die Rechte von Nichtmuslimen sind gesetzlich – wie oben dargestellt - in der Shari’a (Islamisches Recht) verankert und können nicht durch Gesetzesreformen oder durch die Willkür einer Regierung entkräftet werden. Dies gewährt den Nichtmuslimen Geborgenheit und Sicherheit; ohne zu fürchten, sie könnten früher oder später ihre Rechte verlieren.
Die Regierung
Der Kalif - das Oberhaupt des Staates - und seine Regierung sind sich der Tatsache bewusst, dass sie im Jenseits Rechenschaft werden ablegen müssen und halten sich somit strikt an das Gesetz. Dieses Bewusstsein und der tiefgründige Iman werden vertrauenswürdige, verantwortungsvolle Politiker hervorbringen und nicht solche, die sich nicht an ihr Wort halten. Die Auswahl richtet sich mehr nach ihren Verdiensten als nach politischen Vorzügen. Da Menschen nun mal Menschen sind, kann auch ein Regierungsmitglied Fehler machen oder gar Verbrechen begehen. Aus diesem Grunde gibt es eine wirksam greifende und unabhängige Einrichtung, die die Herrscher zur Rechenschaft ziehen kann – das sogenannte Gericht für Staatsvergehen (Mazalim-Gericht). Es hat die Befugnis, den Kalifen und jeden anderen Regierungsangehörigen anzuklagen und notfalls abzusetzen, falls der Herrschaftsvertrag gebrochen oder Unrecht begangen wird.
Eine beratende Institution gehört zum Staatsapparat. Das Repräsentantenhaus bzw. die Ratsversammlung (Majlis asch-schura) wird sowohl in der Hauptstadt als auch in sämtlichen Provinzen des Kalifats vorhanden sein. Es setzt sich aus Männern und Frauen aller religiösen und ethnischen Gruppierungen zusammen, die im Staate vertreten sind. Nicht-muslimischen Repräsentanten ist ein Sitz sicher, sodass sie die Bedenken ihrer Gemeinde vortragen können. Sie werden nicht dazu genötigt, einen Eid abzulegen, der ihrem Glauben widerspricht, nur um Mitglied des Hauses werden zu können. Einzige Bedingung ist für sie, den Regeln des Hauses und dem Sprecher Folge zu leisten. Anders als in einer Demokratie handelt es sich bei der Repräsentantenhaus im Islam nicht um eine gesetzgebende Gewalt bzw. Institution. Die für die Regierung verbindlichen Entscheidungen, die das Haus fällt, sind lediglich jene, die mit der praktischen Umsetzung von Regierungsanliegen zu tun haben und solche, die mit der Absetzung von Regierungsbeamten in Verbindung stehen.
Im Gegensatz zum institutionellen Rassismus, der im Öffentlichen Dienst z.B in England und anderen westlichen Ländern vorherrscht, werden Zivilbedienstete im Kalifat anhand ihrer Fähigkeiten ernannt und nicht anhand von Geschlecht, Rasse oder Glauben. Nicht-Muslime werden dahingehend motiviert, dem Öffentlichen Dienst beizutreten und sich mit ihren jeweiligen Eigenschaften und Erfahrungen für den Islamischen Staat einzusetzen. Als einst die Juden im 15. Jahrhundert aus Europa vertrieben wurden, hieß das Kalifat sie willkommen und sie trugen ihren Teil bei, so wie sie es auch im künftigen Kalifat tun werden. Jüdische Physiker der Schule von Salanca wurden in den Dienst des Kalifen gestellt und vielerorts war das Glasmacher- und Metallhandwerk ein jüdisches Monopol. Mit ihren Fremdsprachenkenntnissen waren sie die größten Konkurrenten der Venezianischen Händler. Diese Umstände trieben den Osmanischen Kalifen Sultan Bajazet II. - in Bezug auf die Vertreibung der Juden durch Ferdinand, dem Katholischen König Spaniens - zu sagen: "Wie kann man diesen Ferdinand 'weise' nennen, wo er doch seine Ländereien hat verarmen lassen, um im Gegenzug meine zu bereichern?"
Das Rechtssystem
Der Kalif ist von der strafrechtlichen Verfolgung nicht ausgenommen, ebenso wenig sein Kabinett. Bei Verstoß gegen das Gesetz werden sie einem Richter vorgeführt werden. Der Richter wird ohne jegliche Rücksicht auf ihr Amt oder sonstige Stellung urteilen. Sogar der Kalif kann angeklagt und nötigenfalls seines Amtes enthoben werden, sollte er gegen seinen Herrschaftsvertrag (Bai’a) verstoßen.
Das Kalifat kann kein "habeas corpus" (lat. für: du sollst den Körper haben; Bezeichnung für im Mittelalter nicht beschränkte königliche Haftbefehle z.B in England) durch Internierung seiner Bürger verhängen. Es wird auf dem Wege des Abdullah Ibn Zubayr im Hadithbuch von Abu Dawud überliefert: "Der Gesandte Allahs hat angeordnet, dass die beiden Streitparteien vor einem Richter sitzen sollen." Deswegen muss jeder Staatsbürger – ob Muslim oder Nichtmuslim – vor ein Gericht gestellt und sein Anliegen von einem Richter untersucht werden.
Die erforderliche Beweislast, um vor einem Islamischen Gericht für eine Straftat verurteilt zu werden, wiegt weit höher als z.B in England oder westlichen Ländern. Beispielsweise sind Indizienbeweise nicht zulässig und nur vertrauenswürdige Zeugen, Muslime wie Nichtmuslime, dürfen Zeugnis ablegen. Viele Justizirrtümer sind z.B in Britannien aufgrund fehlerhafter forensischer Beweise (Birmingham six trial) oder verurteilter Krimineller, die in den Zeugenstand treten durften, geschehen. Geständnisse werden untersucht, um sicherzustellen, dass sie nicht unter Folter oder sonstigem Zwang gemacht wurden. Gegenwärtig jedoch werden z. B. in England Geständnisse, die im Ausland unter Folter erzwungen wurden, in besonderen 'Terrorismusfällen' vor Gericht anerkannt.
Vor dem Islamischen Gericht herrscht die Unschuldsvermutung und es obliegt dem Kläger, die Beweise für seine Anschuldigung zu erbringen. Dieser juristische Grundsatz kann nicht einfach vom Herrscher übergangen werden, wie beispielsweise Tony Blair dies durch die Einführung von "summary offences" (strafbare Verfehlungen, die in der Regel ohne "indictment", also nicht vor einer Jury abgeurteilt werden) zu tun gedachte. Bei Al-Baihaqiy wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: "Die Beweislast obliegt dem Kläger, und der Eid obliegt demjenigen, der die Klage negiert."
Bezüglich des Richtens zwischen Leuten der Schrift (Juden und Christen) sagt Allah (s.w.t.) im edlen Qur'an Folgendes:
"[…] richtest du aber, so richte zwischen ihnen in Gerechtigkeit. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten." (5:42)
All diese rechtlichen Prinzipien kamen vorbildlich im 7. Jahrhundert im berühmten Gerichtsprozess zur Anwendung, in dem es um den Kalifen Ali (r.a.) und einem seiner jüdischen Bürger ging. Der Jude hatte Ali (r.a.) seinen Schild gestohlen, sodass Ali (r.a.) die Sache vor Gericht brachte und seinen Sohn als Zeugen vorbrachte. Der Richter urteilte zuungunsten Alis - obwohl er das Staatsoberhaupt war -, mit der Begründung, dass ein Sohn für einen Vater vor Gericht kein Zeuge sein kann. Als der Jude solche Gerechtigkeit am eigenen Leibe erfuhr, gab er freiwillig zu, dass er den Schild gestohlen hatte und nahm den Islam an.
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