1. Wie hoch soll, dass BGE sein? Wie erfolgt die Berechnung?
Was willst du da groß berechnen?
Die Höhe soll existenzsichernd sein. Das Lohnabstandsgebot muss gewahrt bleiben. Das subjektive Nettoprinzip des deutschen Einkommensteuerrechts, das sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, knüpft aktuell an einen existenzsichernden Betrag von 667 € monatlich je Person an, unverständlich: Für Kinder sind es deutlich weniger, hier ist beim ersten Kind die Existenzsicherung theoretisch schon mit 184 € monatlich abgegolten.
Ich denke, von 667 bis 2.000 € ist bei aktueller Lebenshaltungskostensituation alles realistisch.
2. Wie wird das BGE finanziert? Wie sind die Auswirkungen auf Löhne und Warenpreise. Zur höhe des BGEs
Bei 1500/Monat 82.000.000 * 1500 * 12 + 180.000.000.000 = 1.656.000.000.000 bei heutigen steuereinahmen von 300.000.000.000
Bei 2.500/Monat 82.000.000 * 2500 * 12 + 180.000.000.000 = 2.640.000.000.000
Gesamthaushalt
Also ich komme auf andere Beträge:
Kosten BGE bei 952 €/Monat und 74,55 Mio. Bürgern: 852 Mrd. €
Refinanzierung:
Sozialabgaben auf Erträge, also Schenkungen, Erwerbe von Todes wegen, GdE von natürlichen Personen, Körperschaften und Personengesellschaften: 18 %. Einnahmen dadurch: 242 Mrd. €
Sozial-Umsatzsteuer (wie die normale USt, also auf Ausgangsumsätze, Verrechnung mit Vorsteuer): 70 %. Einnahmen dadurch: 610 Mrd. €
Macht in der Summe 852 Mrd. €.
Durch kaufmännisches Runden entsteht in Wahrheit ein Überschuss, der bei ca. 345 Mio. € liegt. Den kann man z. B. in die Bildung investieren, für Rücklagen verwenden oder neue Finanzbeamte einstellen (um die Einnahmen weiter zu steigern
). Bei Bedarf kann ich gerne genauere Zahlen nennen. Eins noch: Die Daten sind zum Teil sehr veraltet (bei der USt: 2006, bei den Erträgen aus den statistischen Jahren, nämlich 2004, 2007 und 2010), heute dürften die Zahlen weitaus höher sein und somit die Abgabensätze deutlich niedriger.
Und noch zwei Dinge:
1. Normalerweise werden die Sozialabgaben (bei Arbeitnehmern) anhand der Einnahmen erhoben, ich habe sie anhand des GdE festgelegt (ich hab keine Daten über die Einnahmen gefunden, vor allem was Gewinneinkünfte angeht, liegen die vermutlich selbst den zuständigen Ministerien überhaupt nicht vor), was natürlich zu zum Teil heftigen Unterschieden führen kann, außerdem leistet bisher der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Sozialversicherung, der bei ca. 50 % liegt, das habe ich auch nicht berücksichtigt. In der Praxis wäre das Aufkommen an Sozialabgaben vermutlich also viel höher, wenn man am bisherigen System festhält. Entsprechend könnte man wunderbar die Sozial-USt senken.
2. Würde man den Vorsteuerabzug für die Sozial-USt abschaffen, könnte man ein BGE mit ca. 20 % Sozial-USt und ohne Sozialabgaben finanzieren.
Die Auswirkungen auf Löhne und Preise sind schwer zu kalkulieren. Eine Möglichkeit ist, dass die Arbeitgeber die Löhne entsprechend senken. Es könnten aber auch Lohnerhöhungen im Rahmen der Inflationsanpassung in Zukunft für einen gewissen Zeitraum ausbleiben. Oder die Löhne verhalten sich wie bisher. Ich denke eher, es wird einen Zuwachs an Nachfrage nach Teilzeitstellen geben. Die Notwendigkeit, acht Stunden am Tag zu arbeiten, entfällt einfach, dann arbeite ich halt nur noch sechs Stunden. Hat gesamtwirtschaftlich den Vorteil, dass es weniger Arbeitslose gibt, ergo ein höheres Steueraufkommen. Vermutlich werden die Leute früher in Rente gehen.
Eine andere Frage ist, wie es mit der privaten Altersvorsorge (die gesetzliche Rente wird ja abgeschafft und durch das BGE ersetzt) weiter geht: Vertraue ich dem Staat so weit, dass ich meine finanzielle Zukunft von ihm abhängig mache? Und auch für mich persönlich relevant: Wie geht es mit meiner Beamtenpension weiter? Wird der Staat mich quasi doppelt finanzieren, oder streicht er mir die Pensionsansprüche? Oder wird das BGE auf Pensionsansprüche angerechnet?
Wie sich die Preise verhalten, hängt sehr von der genauen Ausgestaltung an. Eine 70 %ige USt wird natürlich enorme Preisanstiege zur Folge haben, die allerdings auch völlig einmalig sind.
Ich denke, alleine dadurch, dass der Bund sich 82 Mrd. € Zuschüsse zur Rentenkasse jährlich spart, zudem noch ca. 36 Mrd. € für Arbeitslosengeld, wird schon aus dem bisherigen Haushalt einiges zu holen sein.
Weil es eine für Verwaltung einfache (= günstige), aber dennoch effiziente Methode ist, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Menschen zu garantieren. Einkommen ist nicht mehr von Erwerbstätigkeit abhängig, was zu einer Stärkung des sozialen Engagements im Bereich des Ehrenamts führen kann. Außerdem sind Arbeitnehmer weniger abhängig von ihrem Arbeitgeber, die Hemmschwelle, eventuelle Mängel publik zu machen, wird sinken.
1. Das BGE steht einem jeden Bürger zu, nicht jedem Einwohner. Mit 82 Mio. darf man also nicht rechnen.
2. Woher kommen die 180 Milliarden, die dazu addiert werden?
Zu 1.: Falsch. Kommt auf die Ausgestaltung an. Man muss aber darauf achten, dass im Falle eines wohnsitzbezogenen GE (= für jeden Einwohner) vermutlich viele Menschen alleine wegen des BGE einreisen.
Zu 2.: Gute Frage, hätte ich auch gerne eine Antwort.