So wer ist jetzt hier uneinsichtig?
Immer noch du. Gesetzestexte sind regelmäßig deutlich komplizierter als im Fall des § 9 (1) JuSchG. Eine der am einfachsten zu verstehenden Regeln, die wir in Deutschland haben, und du verstehst sie schon nicht. Dann gehörst du traurigerweise wohl auch zu den Leuten, die im Finanzamt viel Arbeit machen, weil man ihnen jeden !§#$%&? erklären muss, weil sie's nicht selbst verstehen können.
Also, im Gesetz steht ganz klar drin, dass es für die Jugendlichen NICHT verboten ist, Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken.
[Cracker, nicht meckern, ich mach das jetzt ein bisschen sehr vereinfacht]
"Verboten" heißt, dass du eine Strafe bekommst, wenn du etwas machst. Erlaubt ist in einem Rechtsstaat, wie Deutschland gem. Art. 20 (3) GG einer ist, alles, was nicht explizit verboten ist, präzisiert wird das in Art. 103 (2) GG.
Im § 9 (1) JuSchG sind im Wesentlichen zwei Verbote aufgezählt ("... dürfen weder ..."):
1. Die Abgabe (Verkauf, Ausschank ect.) von Alkohol an Jugendliche. Soweit kein Problem, da stimmst du mir wie ich das sehe auch zu, zumindest hab ich nicht gesehen, dass du gesagt hast, die Abgabe wäre erlaubt.
2. Du darfst Jugendlichen nicht erlauben ("gestatten"), Alkohol zu trinken ("Verzehr").
Das heißt für die Praxis: Wenn du in eine Kneipe gehst und siehst, wie Jugendliche sich besaufen, bist du gem. § 9 (1) JuSchG eigentlich verpflichtet, dahinzugehen und den Jugendlichen zu sagen, sie sollen aufhören. Macht natürlich keiner, dafür wird dich auch kein Richter verurteilen. Wenn du jetzt aber der Wirt der Kneipe bist, und die Jugendlichen sich besaufen (woher sie den Alkohol haben, ist dafür egal), dann musst du verhindern, dass die damit weitermachen. Du kannst sie vor allem aus deiner Kneipe rauswerfen.
Wenn du jetzt einer der Jugendlichen bist, und ein Polizist kommt an und holt dir deinen Alkohol weg, dann befolgt er nur seine gesetzliche Pflicht dazu. Er kann dich aber auf keinen Fall in irgendeiner Form bestrafen, denn im § 9 (1) JuSchG steht nicht, dass der Verzehr verboten ist. Er kann höchstens den Typen bestrafen, der dir den Alkohol gegeben hat. Aber du hast nichts illegales gemacht.
Übrigens hat Obamama sich jetzt
endlich mal positioniert: "Doch ich glaube auch, dass viele Waffenbesitzer zustimmen würden, dass AK-47-Gewehre in die Hände von Soldaten gehören, nicht von Kriminellen. Auf Kriegsschauplätze, nicht auf die Straßen unserer Städte."
Da stimme ich ihm zwar nur halb zu (Gewehre gehören auch nicht in die Hände von Soldaten, Gewehre gehören !NUR! in die Hände von Jägern und das auch !NUR! zum Zweck der Jagd, und AK 47 gehören in die Hände von niemandem!), aber was seine Absicht angeht, hat er sicher recht.
Passenderweise (die ham ja Wahlkampf) hat sich Romney auch positioniert - natürlich ist er anderer Meinung.
Man sollte sich aber lieber mal fragen: Woher kommt eigentlich die teilweise schon emotionale Bindung der Amis zu ihren Waffen? Was laut Klischee für den Deutschen das Auto oder für den Griechen die Mittagspause, ist für den Amerikaner laut Gesetz (2. Verfassungszusatz!) die Waffe. ca. 47 % aller Amerikaner haben eine Waffe. Wie kann das sein, dass der Gesetzgeber 1791 nicht die Gefahr erkannt hat, die damit droht?
Übrigens sieht man am Text des 2. Verfassungszusatzes sehr schön, wie sich die Sprache im Laufe der Zeit ändert.
Wikipedia hat da eine schöne Aufstellung.