Habe von der Ausbildungs- und vom Beruf her interesse an §§. Gesetzestexte suche ich woanders. Gerichtsurteile, die ich im juristischen Bereich brauche, suche ich schon unter
https://dejure.org/gerichte
Zum Einstieg nimmt man, falls man hat, Strafrechtskommentare.
Warum manch einer meinen gut gemeintem Hinweis auf eine Norm aus dem Strafrecht nicht ernster nimmt, erscheint mir bedenklich.
Einfach ausgedrückt (Wikipedia): ein Rechtsgrundsatz ..., der im deutschen Sprachraum als „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ bekannt ist. ... findet sich im deutschen Strafrecht beim vermeidbaren Verbotsirrtum. (Dieser)...schließt die Schuld eines Täters nach deutschem Recht nur dann aus, wenn der Irrtum nicht vermeidbar war.
Wäre ich betroffen, hätte ich den Sachverhalt der Amts- oder Staatsanwaltschaft zusammen mit dem dann von mir erforderlichen vorsorglichen Strafantrag innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zur Überprüfung übergeben.