Schwertfisch
Gast
http://hpd.de/node/15794
Würde dies gerne mal als Anstoß nehmen, um mehr über solche Parallelgesellschaften in Deutschland zu erfahren und zu diskutieren. Wie seht Ihr dieses Urteil?
"Wenn er nichts mehr mit der Institution Kirche zu tun haben wollte, hätte er so konsequent sein müssen, auch den Arbeitsplatz zu wechseln.
Auch in der freien Wirtschaft und beim öffentlichen Dienst gibt es eine Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Als Mitarbeiter in einer kirchlichen Einrichtung repräsentiere ich die Kirche nach außen. Wenn ich mit der Institution so sehr auf Kriegsfuß stehe, dass ich nicht mal mehr Steuer zahlendes Mitglied der Kirche sein will, kann ich dort auch nicht mehr arbeiten und meinen Lebensunterhalt verdienen.
Zu den Pflichten eines Angestellten im kirchlichen Dienst gehört eine grundsätzlich positive Einstellung zur Kirche, auf die beim Einstellungsgespräch hingewiesen wird.Tritt der Angestellte aus der Kirche aus, ist diese positive Einstellung zur Kirche nicht mehr gegeben und rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung.
"Wenn er nichts mehr mit der Institution Kirche zu tun haben wollte, hätte er so konsequent sein müssen, auch den Arbeitsplatz zu wechseln.
...bei einem stark ansteigenden Anteil an Konfessionslosen die zwei größten Nichtstaatlichen Arbeitgeber (Diakonie und Caritas) Europas, die massiv staatlich gefördert werden und vielfach staatliche Funktionen übernehmen, ihre Mitarbeiter zur Mitgliedschaft zwingen DÜRFEN und ihnen Sonderarbeitsregeln zugemutet werden dürfen, die klar gegen Art. 2, 3, 4, 5 und 7 des Grundgesetzes verstoßen.
So hart es klingt, aber: Ich geb dir Recht. Wer als Beamter der NPD beitritt - die ja noch nichtmal verfassungsfeindlich ist -, der hat damit nen Kündigungsgrund geliefert (auch bei Beamten auf Lebenszeit), weil der Dienstherr annehmen kann, dass er der Bundesrepublik in ihrer demokratischen und freiheitlichen Form kritisch gegenübersteht - wie gesagt: Verboten ist die Mitgliedschaft in der NPD für Nicht-Beamte nicht.
Wenn aber schon die Mitgliedschaft in einem legal Verein ein Kündigungsgrund ist
, wie groß ist denn dann die Berechtigung, jemand zu kündigen, der öffentlich zugibt: Meinen Arbeitgeber mag ich nicht!
Wie ein Finanzbeamter, der seine Steuern hinterzieht.
Wer bei der Kirche arbeiten will, der soll auch zumindest deren Weltanschauung teilen.
Man bleibt ja auch nicht SPD-Vorstand, wenn man aus der SPD austritt.
http://www.beamtenbesoldung.org/new...t-fuer-den-oeffentlichen-dienst-moeglich.html
Deiner Aussage widerspricht also die Rechtspraxis. Abgesehen davon, dass der Vergleich hinkt.
...was sie nicht ist
Diese Berechtigung ist nicht vorhanden. Wir haben immer noch ein Recht auf freie Meinungsäußerung in Deutschland. Man darf nur dem eigenen Arbeitgeber nicht SCHADEN.
Das wäre eine Straftat Was willst Du da vergleichen? Weder der Kirchenaustritt noch die Mitgliedschaft in einer extremen Partei sind Straftatet. Ich bezweifel auch einfach mal, dass eine einfache Steuerhinterziehung bei einem Finanzbeamten ein "Kündigungsgrund" wäre.
Warum ist die Weltanschauung bei anderen Beschäftigungsverhältnissen explizit KEIN Thema?
Und wenn ich nun einmal gerne Kindergärtnerin, Lehrerin, Altenpflegerin etc. werden möchte, weil ich zum Beispiel gerne mit Kindern, Behinderten oder alten Menschen arbeiten möchte, welche Wahl habe ich dann, außer einer Kirche beizutreten und anschließend zu Lügen bis sich die Balken biegen? Und das soll wirklich im Jahr 2013 noch nötig sein?
Aber man wird Kanzler für eine Partei, bei der man kein Mitglied ist?
Der Link hinkt auch: Da gehts um einen Angestellten, ich rede von Beamten. Darum stammt dein Urteil auch vom BAG, für Beamte wäre das BVerwG zuständig.
2. Wer aus der Kirche austritt, der schadet der Kirche sogar auf mehrere Arten: Das Ansehen der Kirche sinkt durch hohe Austrittszahlen, genau wie das Gewicht der Kirche in Politik, Moral und Gesellschaft. Und durch den Kirchenaustritt entzieht er sich der Beitragspflicht - der Kirche (dem Arbeitgeber) entsteht also ein Schaden, indem der Arbeitnehmer daran Schuld ist, dass der Kirche bares Geld verloren geht. Wäre ich Kirche, würde ich darauf einfach durch Gehaltskürzung reagieren, aber der Rauswurf ist natürlich auch eine Möglichkeit - wenn zuerst die Kirche soweit zurückgedrängt wird, wie ich oben geschildert hab.
"Einfache Steuerhinterziehung" gibt es nicht - das ist dann die leichtfertige Steuerverkürzung, die beim Finanzbeamten quasi nie angenommen werden kann (weil das aus Unwissen geschieht, der Finanzbeamte sollte optimalerweise kein Unwissen im Steuerrecht haben, aber alles über Steuern zu wissen, ist natürlich unmöglich). Wer wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) verurteilt wird, der ist seinen Job als Finanzbeamter los.
Weil nur die Kirche und der Staat Arbeitgeber sind, deren Geschäftsmodell und Existenzberechtigung auf Weltanschauung basieren.
Vielleicht geht es dir wie den meisten Deutschen (leider):
Kanzler = Amt im Staat, unabhängig von Parteizugehörigkeit. [Ob und wann Erhard CDUler war, ist übrigens immer noch umstritten.]
Vorstand = Amt in einer Partei, regelmäßig (qua Satzung) mit der Parteimitgliedschaft verknüpft.
Man wird ja auch nicht "Kanzler für eine Partei". Sondern "Kanzler für die Bundesrepublik". Im Grundgesetz steht nichts davon, dass man Koalitionen, Fraktionen oder Parteien braucht, um Kanzler zu werden.
Vielleicht liest Du den Link dann doch noch mal aufmerksamer. Warum das Verwaltungsgericht in Fall eines Beamter anders als das BAG enscheiden SOLLTE, wirst Du auch begründen müssen oder einen entsprechenden Fall nachliefern müssen - kannst Du Beides nicht, ist Deine zugrunde liegende Annahme weiterhin falsch. Lern' Argumentieren. Erneut.
Ein Amazon-Mitarbeiter, der nicht bei Amazon einkauft, schadet seinem Arbeitgeber ebenfalls und dennoch ist es kein Kündigungsgrund. Deine weiteren Ausführungen widersprechen ebenfalls der Logik und dem geltenden Recht.
Ich bitte um Aktenzeichen für einen Fall, bei dem ein Mitarbeiter in einer Finanzverwaltung entlassen wurde, weil er die aus China eingeführten Fake-Marc'o'Polo-T-Shirts beim Zoll nicht ordnungsgemäß deklariert hat. Your turn.
Das ist ziemlich unhaltbar. In beide Richtungen. Der Staat als Arbeitgeber gibt keine Weltanschauung vor (siehe auch den oben angeführten Link): Deine Gesinnung ist dem Staat genau so lange egal, wie Du nicht aktiv gegen die Verfassung verstösst. Mitgliedschaft in einer legalen aber eventuell gegen die Verfassung stehenden Organisation wird laut Urteil des BAG explizit NICHT als Kündigungsgrund benannt.
Ich liebe es, wenn Du wieder im "Herr Lehrer, Herr Lehrer! ICH WEISS DA WAS!"-Modus agierst. Sei Dir sicher, dass ich unsere parlamentarischen Regeln eher besser kenne, als Du. Das BEISPIEL von Ludwig Erhard war bewusst wegen der Frage der vermeintlichen "Loyalität" gestellt. Um nichts anderes ging es hier. Wenn also jemand (moralisch) einwandfrei handelt, wenn er für eine Partei ein öffentliches Amt bekleidet OHNE Parteimitglied zu sein, erscheint mir die Voraussetzung der Kirchenmitgliedschaft für eine Kindergärtnerin in einem nicht bekennenden Dienst auch kein logischer Kündigungsgrund.
BAMMM, in ya face! Bei Beamten gibts keinen Arbeitsvertrag, an den die Zuständigkeit des BAG geknüpft werden könnte.
Wodurch schadet er den Amazon in einem vergleichbaren Ausmaß wie der Kirchenaustrittler. Du wirst ja wohl kaum bezweifeln können, dass ein Pfarrer möglichst Kirchenmitglied sein sollte. Sonst ist er unglaubwürdig. Aber der Verpacker bei Amazon kann die Glaubwürdigkeit von Amazon nicht ankratzen.
Das ist keine Steuerhinterziehung. Ich hab dir sogar den Paragraphen vor die Füße geworfen - friss das!
Wer von uns beiden wird am Sonntag mit Gregor Gysi und Katrin Werner frühstücken?
Wer von uns beiden hat einen (mEn) ziemlich guten Staatskundeunterricht?
Wer von uns beiden kennt einige Leute, die bald vermutlich im Bundestag sitzen werden?
Wer von uns beiden redet ziemlich oft mit einem ehemaligen Fraktionsmitarbeiter der Linksfraktion im Bundestag?
Wer von uns beiden schaut sich gerne (wenn er Zeit hat) die Parlamentssitzungen live an?
Wer von uns beiden kennt eine Mitarbeiterin der Piratenfraktion im Saarland und einen Praktikanten dort?
Wer von uns beiden folgt auf Twitter dutzenden Abgeordneten, quer verstreut über verschiedenste Parlamente?
Wer von uns beiden hat mal für die Kandidatur zum Bundestag kandidiert?
Wer von uns beiden ist mit ein paar Politikwissenschaftsstudenten befreundet?
Ich denke, ein bisschen weniger Überheblichkeit könnte dir nicht schaden. Glaub mit, ich kenne die parlamentarischen Abläufe gut genug.
Ich kann nur wiederholen: Es gibt nicht eine rechtliche Vorschrift, die das Amt des Bundeskanzlers an die Parteieigenschaft knüpft
und auch keine moralische Verpflichtung dazu.
Wenn du aber so vehement forderst, dass man niemals ein öffentliches Amt ohne Partei bekleiden kann:
Ich stelle mir gerade einen Automobilverkäufer vor, der sein automobiles Glaubensbekenntnis widerruft.Wer bei der Kirche arbeiten will, der soll auch zumindest deren Weltanschauung teilen.
Herr Abgeordneter Simpsons3, das ist Kokolores, und das sollten sie in ihrer Funktion in spe (hoffentlich muten sie es sich und anderen Menschen nicht zu) auch wissen.Warum muss er das? Warum ist die Weltanschauung bei anderen Beschäftigungsverhältnissen explizit KEIN Thema?[...]
Weil nur die Kirche und der Staat Arbeitgeber sind, deren Geschäftsmodell und Existenzberechtigung auf Weltanschauung basieren. Der Staat knüpft das an die Weltanschauung "freiheitlich-demokratische Grundordnung" - wenn seine Arbeitnehmer (Beamte + Angestellte im öffentlichen Dienst) sich nicht daran halten (Indiz dafür kann - s. o. - zB die Mitgliedschaft oder Aktivität in einer bestimmten Partei sein oder die öffentliche Äußerung von verfassungsfremdem Gedankenmaterial), dann werden die rausgeschmissen. Die Kirche knüpft an die Weltanschauung "Gottesglauben" und ähnliches (Indiz dafür kann die Mitgliedschaft in der Kirche sein) - wer sich nicht daran hält, der sollte (genau wie Staatsdiener) entlassen werden.
Wer von uns beiden wird am Sonntag mit Gregor Gysi und Katrin Werner frühstücken?
Wer von uns beiden hat einen (mEn) ziemlich guten Staatskundeunterricht?
Wer von uns beiden kennt einige Leute, die bald vermutlich im Bundestag sitzen werden?
Wer von uns beiden redet ziemlich oft mit einem ehemaligen Fraktionsmitarbeiter der Linksfraktion im Bundestag?
Wer von uns beiden schaut sich gerne (wenn er Zeit hat) die Parlamentssitzungen live an?
Wer von uns beiden kennt eine Mitarbeiterin der Piratenfraktion im Saarland und einen Praktikanten dort?
Wer von uns beiden folgt auf Twitter dutzenden Abgeordneten, quer verstreut über verschiedenste Parlamente?
Wer von uns beiden hat mal für die Kandidatur zum Bundestag kandidiert?
Wer von uns beiden ist mit ein paar Politikwissenschaftsstudenten befreundet?
Und ich schließe mich hier an mit der Frage, wer von uns beiden hatte Heinrich Lübke (Bundespräsident von 1959 bis 1969) als Patenonkel?Wer von uns beiden wird am Sonntag mit seiner Familie fühstücken und nicht beim Bürgerfrühstück mit Gregor Gysi in der Simeonstraße 1, 54290 Trier, für 10,--€ dabei sein?
Also wirklich simpsons3, das ist nicht das hohe C der Rhetorik, da bist Du sehr tief gefallen oder noch sehr naiv. Dein Engagement ehrt Dich, Deine Aufzählung (Fragen) sagt aber auch etwas anderes über Dich aus. Denk mal darüber nach!
..meiner Mutter sagte mal ne Frau mit vielen Kindern, sie wollte das Mutterverdienstkreuz weder haben noch tragen, es erinnere sie an eine prämierte Kuh - sorry war etwas vor der von Dir angegebenen Zeit, aber die Patenschaften des Bundespräsidenten erinnern mich einfach immer wieder an diesen Spruch!Und ich schließe mich hier an mit der Frage, wer von uns beiden hatte Heinrich Lübke (Bundespräsident von 1959 bis 1969) als Patenonkel?
Wikipedia schrieb:Der deutsche Bundespräsident übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Art. 116
Abs. 1 Grundgesetz (GG) sein. Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des deutschen Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck.[1] Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurden etwa 75.100 Ehrenpatenschaften übernommen. Bundespräsident Horst Köhler hat von Juli 2004 bis Ende 2008 insgesamt 2880 Ehrenpatenschaften übernommen.[2]
Hab ich kein Problem mit, hab mir in meiner Kindheit einiges angehört was um einiges schlimmer war als das. Ich bin das siebte Kind von insgesamt 11. Von der Ehrenpatenschaft kannst dir eh nix kaufen. Hast halt ne Urkunde gehabt und ab und an kam Post. Da fällt mir grade ein das ich gar nicht mehr weiß wo ich den Wisch hingelegt habe...meiner Mutter sagte mal ne Frau mit vielen Kindern, sie wollte das Mutterverdienstkreuz weder haben noch tragen, es erinnere sie an eine prämierte Kuh - sorry war etwas vor der von Dir angegebenen Zeit, aber die Patenschaften des Bundespräsidenten erinnern mich einfach immer wieder an diesen Spruch!
Ich darf übrigens lästern, ich habe selber 6 Geschwister. Aber meine Eltern haben aus bekannten Gründen auf die Patenschaft für das siebente Kind verzichtet.
Es geht hier nicht um einen Pfarrer...
Vielleicht solltest Du Dich mit dem Thema doch noch mal befassen. Eine ausbleibende Anmeldung von Waren bei der Einfuhrumsatzsteuer ist natürlich eine Steuerhinterziehung.
Außerdem eine Frage an Dich Simpson, du als Finanzbeamter bescheißt das Finanzamt (KM-Angabe), findest du das in Ordnung?
Im übrigen ist es auch gar kein Problem mehr Kilometer anzugeben, ich z.B. habe bei meiner letzten Arbeitsstelle auch 15km - Einzelstrecke mehr angegeben als die kürzeste Strecke, das war eben die schnellere Strecke da über Bundesstraße und Autobahn statt über die Dörfer. Dadurch hatte ich ein Zeitersparnis von rund 20 Minuten. Vollkommen legal.
Laut deinem eigenen Post hast du die Kilometerangabe falsch angegeben, demnach hast du sehr wohl den Stadt beschissen und nicht die Kirche. Was Du dabei gespendet hast ist vollkommen irrelevant. Uli Hoeneß hat auch schon jede Menge Kohle für soziale Zwecke rausgehauen, das sollte ihn aber nicht vor Strafe bewahrenIch hab vor nem knappen Monat 100 € an den Staat gespendet - das ist mehr als das, was ich überhaupt an Mehrkosten geltend gemacht hab. Ich hab nicht den Staat beschissen, sondern die Kirche. Ab 2013 bin ich nicht mehr kirchensteuerpflichtig (im Dezember ausgetreten), also werd ich das Problem nicht mehr haben.
Hier widersprichst du dir selber. Erst schreibst du "Es kann nur die kürzeste..." und dann profitiere ich von der Ausnahme. Also was jetzt? Kann ich nur die kürzeste Strecke absetzen oder auch längere?Es kann nur die kürzeste Straßenverbindung angegeben werden (einfache Strecke, nicht Hin- und Rückfahrt), die Angabe muss auf volle Kilometer abgerundet werden. In der Praxis juckt aber die Abrundung niemanden und (Pi mal Daumen) drei bis zehn Kilometer (je nach genaue Falllage) Abweichung werden nicht beanstandet.
Du profitierst aber hier von der wichtigsten Ausnahme: Offensichtlich verkehrsgünstigere Strecken können angesetzt werden.
Nach meiner Meinung ist es eine Steuerhinterziehung, das kann man wohl kaum am Wert einer Ware festmachen.Meines Erachtens nach eine leichtfertige Steuerverkürzung, vor allem weil bei Shirts der Betrag bagatellmäßig gering ist und nicht jeder weiß, dass solche Waren anmeldepflichtig sind. Vielleicht bin ich aber auch einfach nur zu weich für den Einsatz an vorderster Front (also in der Steuerfahndung).
Laut deinem eigenen Post hast du die Kilometerangabe falsch angegeben
Hier widersprichst du dir selber. Erst schreibst du "Es kann nur die kürzeste..." und dann profitiere ich von der Ausnahme. Also was jetzt? Kann ich nur die kürzeste Strecke absetzen oder auch längere?
Nach meiner Meinung ist es eine Steuerhinterziehung, das kann man wohl kaum am Wert einer Ware festmachen.
Das dürfte wohl lediglich Auswirkung auf die Höhe des Strafmaßes haben.
"und nicht jeder weiß, dass solche Waren anmeldepflichtig sind."
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.