Schwertfisch
Gast
Attestiert Ihr eine universale Gültigkeit der Menschenrechte und was bedeutet dies für Euch im Hinblick auf dagegen verstoßende Traditionen, Ideologien, Religionen u.ä. Memplexe?
Attestiert Ihr eine universale Gültigkeit der Menschenrechte und was bedeutet dies für Euch im Hinblick auf dagegen verstoßende Traditionen, Ideologien, Religionen u.ä. Memplexe?
Wieso "Gottesfrage"? Phrasendrescher. Wenn eine Gesellschaft in der Lage ist, ihre gemeinsamen Rechte und Pflichte zu organisieren, warum sollte es die "Menschheit in Gänze" nicht können, sondern "Gott" eine Rolle spielen?
Die Verbindung "Menschenrechte" und "Mindestlohn" erschließt sich mir nicht. Wo finde ich die Forderung nach einem Mindestlohn in der Erklärung der Menschenrechte?
Ach, ich würde Art. 11 - Das Recht auf einen angemessenen Lwbensstandard einschl angemessener Nahrung nehmen wollen. Es bietet sich da abee durchaus auch noch mehr an. Schau einfavh mal drüber!
Du bist aber meiner Eingangsfrage ausgewichen
Nun, weil die Gesellschaft keine gemeinsamen Rechte und Pflichen auf die reihe bekommt.
Wenn es keine vom Menschen unabhängige OBJEKTIVE, INTELLIGENTE und GESETZGEBENDE INSTANZ existiert, die uns vorgibt was GUT oder BÖSE ist, wer soll es dann tun?
Guck mal in den "Artikel 23"
Du bist aber meiner Eingangsfrage ausgewichen
Nun, das ist die Meinung der meisten in der Westlichen Welt. Wie sieht es in nah und fern- Ost aus? Die Gesetze da wiedersprechen unseren. Welche sind nun richtig?Also ich habe hier ein paar Gesetzbücher rumliegen. Ich kann deutlich erkennen, wie diese Gesetze durch eine gesellschaftliche Entwicklung entwickelt und gestaltet wurden.
1. Gut und Böse --> Nicht existent. Versuche in Richtung "Wohl und Wehe" zu denken. Gut und Böse sind (a)moralische Begriffe zur Unterdrückung von Freiheiten.
2. Es gibt objektive Instanzen, die eine Gestaltungsmöglichkeit aufzeigen: Empirie und Logik. Ausführung:
Frag Dich also selbst: Entstehen nicht alleine aus den BIOLOGISCHEN Gemeinsamkeiten ALLER Menschen empirisch messbare und logisch begründbare Interessen (Rechte, Pflichten), die keine höhere Instanz zur Gewährung brauchen?
Hat der Mindestlohn nicht als Ziel einer „gerechte und befriedigende Entlohnung“ aller? Dem voraus geht natürlich, dass es in dt. ungerechte Entlohnung gibt.Da steht nichts von einem Mindestlohn (für den ich übrigens sehr bin), es steht da: Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung [...] gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
In wie weit die in Deutschland existierenden begleitenden sozialen Schutzmaßnahmen zur Erstellung der Menschenwürde ausreichen, ist sicherlich diskutierbar. Aber zum einen geht es hier nicht um Deutschland und zum anderen unterliegt der Begriff der Menschenwürde keiner empirischen Skala, weshalb die Frage der Grenzziehung (welche Höhe ist ausreichend zur Gewährung der Würde?) immer eine politische Entscheidung nach gesellschaftlicher Mode sein wird.
Nun, das ist die Meinung der meisten in der Westlichen Welt. Wie sieht es in nah und fern- Ost aus? Die Gesetze da wiedersprechen unseren. Welche sind nun richtig?
Das logische Interesse der Unversehrtheit von „A“ steht dem logischen Interesse an dem Schaden von „A“ gegenüber.
Es ist rein subjektiv zu behaupten: „A“ darf leben. Objektiv gibt es kein Grund dafür.
Also ich würde mir niemals herausnehmen zu attestieren das ein Mensch im Jemen die gleichen Bedürfnisse hat wie ein Mensch in Italien. Oder ein Eskimo die gleichen Bedürfnisse wie ein Massai. Woher beziehst du deine Erkenntnis? Und welche Bedürfnisse sind das?Ich attestiere, dass ein Mensch im Jemen die gleichen Bedürfnisse hat, wie ein Mensch in Italien.
Aus welcher Sicht? welches Recht soll hier angewandt werden?und körperliche Unversehrtheit.
Typischerweise geht die Mehrheit immer wie selbstverständlich vom deutschen Recht aus.
Auch ist Artikel 79 Absatz 3 eine Errungenschaft, der die Artikel 1 und (bzw. bis) 20 vor dem Gesetzgeber schützt.
Nein.Artikel 1 UND 20 sind geschützt. NICHT 1 bis 20.