DeletedUser5306
Gast
Natürlich gibt es Sachbearbeiter, die erkennbar einen an der Waffel haben. Wenn der unwilligen Bardame die Leistungen gekürzt wurden hat sie das auf dem Rechtsweg mit Sicherheit schnell wieder gerade gerückt.Aber das Problem bleibt, dass mein Sachbearbeiter eventuell eine andere Definition von "zumutbar" hat. Relativ populär geworden ist z. B. das Jobangebot eines Bordells als Bardame.
Einzelne Extrembeispiele sind nicht geeignet das System als solches in Frage zu stellen.
Was nicht gegen die guten Sitten verstösst und von dem Betroffenen gesundheitlich zu bewältigen ist ist auch zumutbar. Warum denn nicht?Ich zum Beispiel würde ein Jobangebot bei der Bundesagentur für Arbeit oder von Banken für vollkommen unzumutbar halten, niemals würde ich den Job ausüben wollen, so was kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Da werde ich lieber Hausmeister, obwohl das deutlich weiter von meinem aktuellen Job entfernt ist (Auszubildender beim Finanzamt).
Dessen bin ich mir bewusst. Die Bundesgerichte mahnen auch regelmäßig die Berechnung an. Lustig an der Sache ist, dass die Gerichte für Entscheidungen meist so lange brauchen, dass der entsprechende Zeitraum lange abgelaufen ist. Kenne ich auch: Nicht selten kommen BFH- oder BVerfG-Urteile für Veranlagungszeiträume, bei denen sogar die Festsetzungsfrist schon abgelaufen ist. Die Steuerzahler haben echt ein verdammtes Glück, dass Steuerbescheide in den strittigen Punkten vorläufig erlassen werden.
Irgendwie kommst Du hier erheblich vom Weg ab. Klagen gegen Leistungskürzungen im HartzII – Bezug dürften erstmal in der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit liegen. Und Leistungskürzungen sind mein Thema gewesen, nichts anderes!
Abdriften von aktueller Rechtslage und/oder Rechtsprechung??? Aber mir unterstellen ich würde meinen Job evtl. schlecht machenDann machst du deinen Job aber vermutlich ziemlich schlecht. Oder du hast dich wirklich scheuklappenartig auf die Rechtsprechung fokussiert, ohne nach rechts oder links abzudriften.
Vielleicht solltest Du beim lesen offizieller Texte mal die ideologische Brille abnehmen.Sonst würdest du vielleicht wissen, was in BT-Drs. 17/5550 steht:
Dort legt die Bundesregierung das sächliche Existenzminimum - also ein Wert, der nach der Höhe deutlich unter dem soziokulturellem Existenzminimum liegt - für Alleinstehende im Jahr 2012 auf 7.896 Euro (zulässiges Minimum des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags, der momentan bei 8.004 Euro liegt) fest, also 658 Euro im Monat. Das ist fast das doppelte des aktuellen Alg-II-Regelsatzes. Warum gilt für steuerliche Zwecke - das betrifft also vor allem die, die ein eigenes Einkommen haben - ein höheres Existenzminimum als für jene, deren materielles Überleben von dieser Höhe abhängig ist?
Es wird auch ausführlich darauf eingegangen, warum zwischen den Leistungsbeziehern und steuerpflichtigen unterschieden wird. Unter anderem können Leistungsbezieher Mehrbedarfe geltend machen. Steuerpflichtige eben nicht.
In der Drucksache wird unter 6.4 wird festgestellt, dass die dort getroffenen Regelungen verfassungskonform sind. Diese Meinung muss man ja nicht teilen, aber so lange das BverfG nichts anderes sagt ist es doch wohl auch so, oder?
Ab dem wievielten Bewerbungstraining sollte man denn Deiner Meinung nach das Recht haben keine Bemühungen mehr machen zu müssen und nur noch auf Kosten der Allgemeinheit in den Tag hinein leben zu dürfen???Das siebenundszwanzigste Bewerbungstraining ist also die absolute Mindestanforderung? Hahaha.
Lächerlich! Wer unverschuldet und zeitweilig das System durchläuft kommt da unbeschadet seiner Würde auch wieder raus. Leistungsempfänger die den Eindruck erwecken es sich lediglich in der üppig ausgestatteten sozialen Hängematte bequem machen zu wollen werden dagegen sanktioniert. Das ist auch kein Problem, denn die Anforderungen der Arge bevor Leistungen gekürzt werden sind nicht besonders hoch. Also haben es sich die Betroffenen i.d.R. selbst zuzuschreiben. Gegen bekloppte Sachbearbeiter in Einzelfällen hilft der Rechtsweg.Da geb ich dir wie gesagt recht. Denn die müssen sie zusammen mit dem Alg-Antrag abgeben.
Ich schreibe extra, dass es kein Qualitätsnachweis sein soll und kommst trotzdem mit einem derart dämlichen persönlichen Angriff?Eine Online-Umfrage unter mäßig gebildeten RTL-Zuschauern, meinen persönlichen Erhebungen nach überwiegend sozialstaatsfeindlich sind, ist also eine "Erhebung"? Ernsthaft, welchen Job hast du, dass du mit diesem Sprachschatz durchkommst?
Machen die keine Eignungstests bei der Finanzverwaltung ?
Ja klar, die Ablehnung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erfolgt natürlich nur aus reinem Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gesellschaft.Zum Beispiel Dumpinglöhne. Siehe meine Beiträge dazu, dass Alg II gerade jenen schadet, die es nicht beziehen.
Ich muss dann also noch dankbar sein, dass sie sich auf meine Kosten zurücklehnen statt für einen angeblichen „Dumpinglohn“ zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes beizutragen.
Um das noch mal klarzustellen ich stelle hier keinesfalls alle Leistungsbezieher unter einen Generalverdacht. Das Thema waren Leistungskürzungen, die für mich eine gute und notwendige Maßnahme sind.
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