Die Rede ist nicht vom 01. Mai oder vom 03. Oktober, es geht um religiöse Feiertage: Ich will lieber am 25. Dezember arbeiten und mir dafür den Tag nach der Bundestagswahl freinehmen. Alleine in Bezugnahme auf die Demokratie in Deutschland sollte man mir gestatten, nach Berlin zu Wahlpartys zu fahren, ohne einen Urlaubstag opfern zu müssen.
Und ja, derartige Feiertage kann man problemlos fast immer zwölf Monate im Voraus ansetzen. Die gläubigen Christen wissen, dass sie da frei haben wollen, die gläubigen Muslime wissen, dass sie an anderen Tagen freihaben wollen (nämlich an deren religiösen Feierlichkeiten).
Voraussetzung für mein o. g. Beispiel wäre jedoch, dass der Tag der BTW rechtzeitig bekanntgegeben wird. Da dem erfahrungsgemäß nicht so ist, nehme ich mir an dem Tag Urlaub und setze meinen Feiertag auf Faschingsfreitag, Rosenmontag oder Faschingsdienstag, um unterm Strich einen Urlaubstag weniger verplanen zu müssen und daher am Tag nach der BTW einen zur Verfügung zu haben.