DeletedUser28663
Gast
Irrational ist es finde ich nicht, ein Bundesland inkl. Partei abzulehnen, die das ablehn(t)en, was die rechtliche Grundlage für mein täglich Brot legt.
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Irrational ist es finde ich nicht, ein Bundesland inkl. Partei abzulehnen, die das ablehn(t)en, was die rechtliche Grundlage für mein täglich Brot legt.
4 Merkmale.
Jellinkes Drei-Elemente-Lehre von Staatsgewalt, Staatsvolk und Staatsgebiet bezieht sich lediglich auf das Gebilde eines Staates, er verkennt aber das Souveränitätsprinzip.
Für einen Staat braucht es nur Volk, Gewalt und Gebiet. Die Souveränität ist lediglich die offizielle Anerkennung, dass alle diese Dinge vorliegen und die Auswirkung der Tatsache, dass dieser Staat sich nicht freiwillig unterordnen. In Bayern ist letzteres jedoch der Fall.
Völkerrechtlich gesehen existiert ein Staat erst, wenn er Jellineks drei Elemente besitzt UND völkerrechtlich von der internationalen Staatengemeinde anerkannt wurde.
Von wie vielen Mitgliedern der internationalen Gemeinde muss er denn annerkannt werden? Der einfachen, relativen, qualifizierten, absoluten?
Welche Legitimität haben Staaten, die zu einer Zeit entstanden sind, in der es noch kein einheitliches Völkerrecht gab?
Die Experten sind sich uneins, wie groß die Anzahl an Staaten sein muss, um völkerrechtlich als Staat anerkannt zu werden.
Aber grob kannst du sagen, dass es die Anerkennung der größten und einflussreichsten Staaten und Institutionen bräuchte, nicht allen Staaten.
Wenn sie anerkannt wurden, die gleiche, wie heutige Staaten.
Das zeigt mir nur wie zweifelhaft die Notwendigkeit der internationalen Annerkennung eines Staates für seine eigene Existenz ist.
Von wem denn annerkannt, wenn es noch kein Völkerrecht, ergo keine Völkerrechtssubjekte gab?
Nein, es zeigt, wie willkürlich und von einzelnen (Staats-)Interessen, Macht, Ressourcen, geographischer Lage abhängig die Anerkennung als Staat vollzogen wird.
Die unbedingte Notwendigkeit erkennt man daran, dass nicht anerkannte "Staaten" einen schweren Stand haben, z.B. fallen diese nicht unter das Völkerrecht (sie sind zumindest keine Völkerrechtssubjekte).
Wenn du mich also fragst, ob es notwendig sei, einen "Staat" erst anerkennen zu müssen, damit er ein Staat ist, kann ich das unter dem Hinblick des [Eigene Ergänzung: momentan bestehenden] internationalen Systems nur mit einem "ja" beantworten.
Im nachhinein.
Stimme ich zu. Warum verneinst du meinen Zweifel? ^^
Also haben sie eine Zeitlang gar nicht existiert.
Weil aus deinem Satz hervorgeht, dass du anzweifelst, dass die Notwendigkeit einer Anerkennung notwendig für die Existenz eines Staates ist.
Völkerrechtlich gesehen existiert ein Staat erst, wenn er Jellineks drei Elemente besitzt UND völkerrechtlich von der internationalen Staatengemeinde anerkannt wurde.
Vorher ist es de facto kein Staat, was meinst du, wieso viele unabhängige Gebiete immer noch nicht den Status eines Staates erreicht haben, obwohl sie Jellineks Punkte allesamt erfüllen?
Ein anderes Beispiel: Wenn in naher Zukunft die EU zu einem völkerrechtlichen Staat erweitert wird, was übrigens in gewissen Rahmenbedingungen meine vollste Unterstützung hat, und die BRD diesem Staat beitritt bzw. zu den Gründungsmitgliedern des Staates wird, würdest du dann trotzdem anzweifeln, dass die BRD in sich ein Staat ist?
Wen interessiert denn eigentlich das Völkerrecht? Die Tötung Osama bin Ladens war völkerrechtswidrig, die Drohne überm Iran verstößt gegen das Völkerrecht, US-Angriffe auf Taliban-Stützpunkte in Pakistan verstoßen gegen internationales Recht. Na und? !§#$%&? drauf, da fragt hinterher keiner mehr nach.
Sieger schreiben Geschichte, Verlierer werden verurteilt. DAS ist der einzige international anerkannte Rechtsgrundsatz.
Die Bundesländer sind Staaten.
Ursprünglich waren die sogar mal souverän (mit Einschränkungen, ähnlich wie die BRD vor 1955), aber dann haben sie freiwillig einen Teil ihrer damaligen Souveräntiät abgegeben. Ihnen fehlt die völkerrechtliche Anerkennung, weil sie nie darum geworben haben.
Ein anderes Beispiel: Wenn in naher Zukunft die EU zu einem völkerrechtlichen Staat erweitert wird, was übrigens in gewissen Rahmenbedingungen meine vollste Unterstützung hat, und die BRD diesem Staat beitritt bzw. zu den Gründungsmitgliedern des Staates wird, würdest du dann trotzdem anzweifeln, dass die BRD in sich ein Staat ist?
Weil die Staatsgewalt nicht ungeteilt ist, weil Grenzen nicht genau definiert sind oder weil kein Staatsvolk existiert.
Wenn die Anerkennung durch andere Staaten so wichtig ist, dann beantworte mir eine Frage: Wer hat den ersten Staat der Welt eigentlich anerkannt?
"Wen interessiert das Völkerrecht?"
Wenn ein völkerrechtlich nicht annerkanntes Subjekt wirtschaftlich und militärisch gefestigt genug ist, um in der interspezifischen Konkurrenz "mitzuhalten", ist für dessen Existenz als Staat das geltende Völkerrecht irrelevant.
Sie bleibt die BRD, die BRD ist dann aber kein Staat mehr.
Also frag ich dich zurück: Wen interessiert das Völkerrecht?
Falsch. Sie enthalten staatlichen Aufbau, ja und sind auch noch teilsouverän. Sie sind aber keine(!) Staaten.
Auch falsch, ihnen fehlt die völkerrechtliche Anerkennung, weil sie keine Staaten sind.
Du liest nicht richtig. Die Frage war WENN die 3-Elemente erfüllt wurden.
Souveräne Staaten gab es schon vor der Einführung des Völkerrechts und der rechtlichen Betrachtung von Staaten. Das schließt aber nicht aus, dass die Souveräntiät NEUER "Staaten" erst durch die schlussendliche Anerkennung erfolgt.